Die „ERFOLGPLUS – Mit neuen Ideen zu mehr Erfolg“ ist eine Beratungsförderung der Wirtschaftskammer Oberösterreich für Ein-Personen-Unternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe.
Wer eine Beratung von Werbeagenturen, Grafikdesigner*innen oder Unternehmens-berater*innen in Anspruch nehmen möchten, ist mit dieser Förderung auf dem richtigen Weg!
Was wird durch ERFOLGPLUS gefördert?
Durch die ERFOLGPLUS werden EPUs und KMUs in Sachen Beratung für Optimierungs-, Wachstums- und Entwicklungspotenziale unterstützt und gefördert.
Die Förderung beträgt 50% des Beratungshonorars (max. Förderung € 750,-)
Die Untergrenze der förderbaren Beratungskosten beträgt € 800,-
Spesen werden nicht gefördert!
Wer kann die Förderung beantragen?
EPUs sowie Klein- und Mittelbetriebe, die ihren Standort in Oberösterreich haben, können die Förderung beantragen.
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Beantragung bzw. Anmeldung bereits eine 6-monatige aktiveMitgliedschaft in der WKOÖ vorausgeht.
Zum Zeitpunkt der Förderauszahlung muss ebenfalls eine aktive Mitgliedschaft bestehen. Privatpersonen werden nicht gefördert!
Bis wann kann die Förderung beantragt werden?
Der Anmeldezeitraum für die ERFOLGPLUS-Beratungsförderung ist vom 21.02.2021 bis zum 21.10.2021.
Wichtig: Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, sollte das Förderbudget aufgrund einer hohen Nachfrage erschöpft sein.
Was wird bei ERFOLGPLUS nicht gefördert?
Vorbereitende Bilanzanalysen und Kostenberechnungen
Planungsrechnungen und Unternehmensbewertungen
Entwicklung und Umsetzung von Logos
Gestaltung von Werbemittel und Websites
Beratung bzw. Antragsunterstützung bei Beihilfen (Förderungen, Prämien, Steuerbegünstigungen)
So funktioniert die Abwicklung der Förderung
Schritt 1: Beantragung bzw. Anmeldung
Über das eService-Portal der WKOÖ muss die Förderung im Vorhinein angemeldet werden. Dazu musst du dich mit deinen Zugangsdaten einloggen und dann den Bereich „Geförderte Beratungen“ auswählen.
Schritt 2: Anmeldebestätigung
Der Antrag wird zeitnah beantwortet. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Anmeldebestätigung KEINE Förderzusage ist! Eine Zusage für die Förderung kann erst nach einer positiven Überprüfung der Abrechnungsunterlagen durch die WKOÖ erfolgen.
Schritt 3: Abrechnung
Bis spätestens 21.11.2021 müssen folgenden Unterlagen über das eService-Portal der WKOÖ hochgeladen werden: